Jagdscheinentzug aufgrund Diabeteserkrankung
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass eine Erkrankung an Diabetes die Annahme der fehlenden körperlichen Eignung im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG rechtfertigen und damit eine Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins gem. § 18 S. 1