„Reichsbürgern“ ist der Jagd- und Waffenschein zu entziehen
Personen, die der sog. „Reichsbürgerbewegung“ zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig. Die vom Bayerischen VGH herangezogene Definition des Verfassungsschutzberichts des Bundes 2016 (S. 90) definiert „Reichsbürger“ als eine organisatorisch,