Trennung und Ehescheidung sind emotional und finanziell schwierige Prozesse, die alleine kaum zu bewältigen sind.
Das Familienrecht regelt die Folgen von Trennung und Scheidung. Hierbei steht Ihnen Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin zur Seite. Wünschenswert ist immer eine einvernehmliche Lösung der anstehenden Themen wie Unterhalt, Vermögensausgleich oder der Zukunft der gemeinsamen Immobilie. Auch Kinder sind oft mit betroffen. Vieles lässt sich zusammen mit Ihrem Anwalt außergerichtlich und auf eine möglichst einvernehmliche Art und Weise klären.
Immer häufiger gibt es jedoch Streit über Themen wie Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung und Versorgungsausgleich oder die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens. Ohne anwaltliche Unterstützung kann dies in den seltensten Fällen geregelt werden.
Vor Gericht besteht in vielen Verfahren Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sogar anwaltlich vertreten sein.
Neben den familienrechtlichen Folgen haben Trennung und Scheidung immer auch erbrechtliche Konsequenzen. Auch diese müssen bedacht und rechtzeitig eine Regelung getroffen werden.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch vor Gericht und vertreten dort Ihre Interessen. Manchmal gelingen einvernehmliche Regelungen, aber häufig ist auch streitige Verfahrensführung notwendig.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Eheschließung, häufig wird die Abfassung von Eheverträgen gewünscht, ebenso werden bei der Heirat oft schon erbrechtliche Regelungen zwischen den künftigen Ehegatten vereinbart.
Auch das Thema Elternunterhalt betrifft heutzutage immer mehr Familien.
Das Familienrecht ist eine der schwierigsten rechtlichen Materien.
Daher sollten Sie sich bei Trennung und Scheidung immer von einem versierten Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Wir unterstützen Sie hierbei professionell.