Haben meine Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und sichert nahe Angehörige des Erblassers ab, die in einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung von der Erbschaft ausgeschlossen wurden. Dieses Recht garantiert, dass bestimmte nahe Verwandte des Verstorbenen trotz testamentarischer Nichtberücksichtigung einen minimalen Anteil des Nachlasses erhalten. Doch wie verhält es sich mit Geschwistern? Haben auch sie einen Pflichtteilsanspruch?
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch steht in erster Linie den engsten Familienangehörigen des Erblassers zu. Dazu zählen:
– Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
– Kinder des Erblassers (einschließlich adoptierte Kinder, nicht jedoch Stiefkinder)
– Eltern des Erblassers, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind
Pflichtteilsanspruch von Geschwistern
Geschwister des Verstorbenen gehören nicht zu den direkten Pflichtteilsberechtigten. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Pflichtteil, solange Erben erster Ordnung (Kinder) oder der überlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner vorhanden sind. Geschwister kommen nur dann in Betracht, wenn keine direkten Nachkommen (Kinder oder Enkelkinder des Erblassers) und auch keine Eltern mehr leben. In diesem seltenen Fall könnten Geschwister als Erben zweiter Ordnung berücksichtigt werden, haben aber auch dann keinen direkten Pflichtteilsanspruch, sondern wären reguläre gesetzliche Erben.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wird beispielsweise ein Kind durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen, während es nach dem Gesetz zu gleichen Teilen wie seine Geschwister erben würde, so hat es Anspruch auf die Hälfte dessen, was ihm ohne Testament zustehen würde.
Was können Geschwister tun?
Geschwister, die sich ungerecht behandelt fühlen oder in finanzieller Not sind, während der Erblasser andere Verwandte reichlich bedacht hat, haben keine direkten gesetzlichen Ansprüche, wenn es um den Pflichtteil geht. Ihre Optionen könnten in solchen Fällen eher darin liegen, mit anderen Erben zu verhandeln oder auf zivilrechtlichem Weg eine Lösung zu suchen.
Fazit
In der Regel haben Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch im deutschen Erbrecht. Dieses Recht ist vorrangig den direkten Abkömmlingen und dem Ehepartner des Verstorbenen vorbehalten. Geschwister können jedoch Erben werden, wenn keine direkten Nachkommen oder Eltern des Erblassers vorhanden sind, allerdings nur als gesetzliche Erben und nicht aufgrund eines Pflichtteilsanspruchs.