Entscheidungsbefugnis der Eltern bei Impfung
OLG Frankfurt: Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung des Kindes wird die Entscheidungsbefugnis auf den der STIKO zustimmenden Elternteil übertragen Gem. § 1628 BGB kann die Entscheidung in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen