Was passiert mit gemeinsam angeschafften Hunden im Falle der Trennung?
Das AG München hatte über einen Fall zur Aufteilung während der Ehe gemeinsam angeschaffter Hunde zu entscheiden. Auf Tiere sind gemäß §90a S. 3 BGB grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden, sodass Hunde als „Hausrat“ grundsätzlich nach Billigkeit zwischen