Erbeinsetzung eines Betreuers ist sittenwidrig
Erbeinsetzung eines Betreuers ist sittenwidrig Dem Erblasser wurde zu Lebzeiten eine Betreuerin für verschiedene Dienstleistungen, wie das Tätigen von Einkäufen und Spaziergängen vermittelt, der diese als Erbin einsetzte. Da es Heimmitarbeitern aufgrund einer gesetzlichen Regelung untersagt ist neben ihrer Vergütung