Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche verstorbener Arbeitnehmer sind vererbbar

Das Bundesarbeitsgericht hat im Hinblick der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seine bisherige Linie aufgegeben und hat nunmehr entschieden, dass die Urlaubsansprüche verstorbener Arbeitnehmer vererbbar sind. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben nunmehr das Recht vom Arbeitgeber des Erblassers einen finanziellen Ausgleich für dessen nicht genommenen Jahresurlaub zu verlangen. Hierbei wird auch der Zusatzurlaub erfasst.
BAG, Urteil vom 22.01.2019, Az. 9 AZR 45/19