Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Wirkung ab 01.07.2010 seine Unterhaltsleitlinien geändert. Der Quotenunterhalt wurde auf EUR 2.500,00 heraufgesetzt, die Geltendmachung für konkreten Bedarf wurde geändert, und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Betreuungsunterhalt wurden der aktuellen Rechtsprechung des BGH bzw. der OLG-Senate angepasst.
Hinsichtlich der Neuerung und deren Folgen für den jeweiligen Einzelfall stehen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.