BGH: Anordnung eines Wechselmodels auch bei Ablehnung durch einen Elternteil
Der Bundesgerichtshof hat am 01.02.2017 entschieden, dass eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, auch wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnen