Brandenburgisches OLG entscheidet über das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsschuldners bei Unterlassung eines zumutbaren Umzugs in Arbeitsplatznähe

Das brandenburgische Oberlandesgericht hat über das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsschuldners bei Unterlassung eines zumutbaren Umzugs in Arbeitsplatznähe entschieden. Nach Auffassung des erkennenden Zivilsenats besteht eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit in ihrer Ausprägung als Obliegenheit zur Minderung des Aufwandes, wenn

Brandenburgisches OLG entscheidet über das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsschuldners bei Unterlassung eines zumutbaren Umzugs in Arbeitsplatznähe

Das brandenburgische Oberlandesgericht hat über das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsschuldners bei Unterlassung eines zumutbaren Umzugs in Arbeitsplatznähe entschieden. Nach Auffassung des erkennenden Zivilsenats besteht eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit in ihrer Ausprägung als Obliegenheit zur Minderung des Aufwandes, wenn

Ehegattenunterhalt: Bei einem Immobilienerwerb nach der Trennung ist bei der Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts…

Ehegattenunterhalt: Bei einem Immobilienerwerb nach der Trennung ist bei der Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts kein „Wohnwertvorteil“ zu berücksichtigen. Der 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat über die Berücksichtigung eines Wohnwertvorteils bei der Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts