Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt!
Nachdem am Montag, den 08.11.2010, nicht alle Interessenten dem Vortrag hören konnten, wird am Montag, den 22.11.2010 um 19:30 Uhr eine unserer Rechtsanwältinnen nochmals ,, zum Thema “Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt” im Bürgerhaus Saalbau Bornheim, Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt referieren.
Veranstalter des Infoabends ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).
Der Eintritt ist frei. Kontakt: Rudolf Zeiler 069-15344349 oder frankfurtmain@isuv.de
Inhalt des Vortrages: Erbrecht bei Trennung und Scheidung
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder dann noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen! Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben, wie der Bundesgerichtshof kürzlich wieder einmal betont hat. Um diese unliebsame und ungewünschte Situation zu vermeiden zu können, ist solide juristische Information dringend gefordert. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung? Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags Erbe wird.
Rechtsanwältin , Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht in Frankfurt/M, wird bei dieser öffentlichen und kostenlosen Info-Veranstaltung des gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. die Sachlage allgemein Vorstellen und die persönlichen Fragen der Anwesenden beantworten.