Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Berücksichtigung eines Wohnvorteils, der aus dem aus der Ehe vorhandenem Vermögen erworben wurde
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung am 09.04.2014 entschieden, dass Vorteile der mietfreien Nutzung der Ehewohnung zwar entfallen, wenn die Ehewohnung im Rahmen der Scheidung veräußert wird, jedoch die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös der Miteigentumsanteile erzielen oder erzielen könnten oder der Wohnvorteil einer mit dem Erlös neu erworbenen Wohnung, als Surrogat an ihre Stelle treten.
(Az XII ZR 201/13, Urteil vom 28.01.2014)