Becker ∙ Becker ∙ Knatz

Fachanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht

Jörg Carsten Becker

24.03.09

  • Rechtsanwalt
  • testierter Testamentsvollstrecker
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Erbrecht, Familienrecht
  • joerg_c_becker_klein 

    Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker hat nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und des Referendariats in Frankfurt am Main zunächst mehrere Jahre für die Treuhandanstalt in Berlin gearbeitet, bevor er 1994 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgenommen hat. Seine fachliche Spezialisierung auf den Gebieten des Erbrechts und des Familienrechts wurde zwischenzeitlich durch die Verleihung der Titel Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht bestärkt. Weiterhin hat er das Testat als Testamentsvollstrecker erworben.
    Herr Rechtsanwalt Becker hält ferner für Unicef -Deutschland, die Kindernothilfe sowie die Christoffel Blindenmission Vorträge zu erbrechtlichen Themen.
    Herr Rechtsanwalt Becker ist aufgrund seiner Spezialisierung im Erbrecht zudem ein empfohlenes Mitglied des Institut für Erbrecht e.V..