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	<title>Becker ∙ Becker ∙ Knatz</title>
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	<description>Fachanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht</description>
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		<title>RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE/R GESUCHT</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 10:43:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen zum nächstmöglichen Termin die motivierte und kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwaltfachangestellte / einen Rechtsanwaltfachangestellten in Vollzeit. Kein Schreibdienst. Fundierte Kenntnisse im Gebührenrecht, RVG erforderlich. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Rechtsanwälte Becker Becker Knatz, Friedensstrasse 9, 60311 Frankfurt am Main, vorzugsweise per e-mail an anwalt@fachanwaltfrankfurt.de.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen zum nächstmöglichen Termin die motivierte und kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwaltfachangestellte / einen Rechtsanwaltfachangestellten in Vollzeit. Kein Schreibdienst. Fundierte Kenntnisse im Gebührenrecht, RVG erforderlich.</p>
<p>Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Rechtsanwälte Becker Becker Knatz, Friedensstrasse 9, 60311 Frankfurt am Main, vorzugsweise per e-mail an <a href="mailto:anwalt@fachanwaltfrankfurt.de">anwalt@fachanwaltfrankfurt.de</a>.</p>
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		<title>Änderung des Erbrechts für vor 1949 geborene nichteheliche Kinder</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 09:53:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Pressemitteilung des BMJ vom 18.03.2011 erben nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich, soweit es einen Erbfall rückwirkend ab Mitte 2009 betrifft. Nach der Zustimmung des Bundesrats zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht erben jetzt uneingeschränkt alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht. Damit steht ihnen auch ein Recht auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach der Pressemitteilung des BMJ vom 18.03.2011 erben nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich, soweit es einen Erbfall rückwirkend ab Mitte 2009 betrifft.</strong></p>
<p>Nach der Zustimmung des Bundesrats zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht erben jetzt uneingeschränkt alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht.</p>
<p>Damit steht ihnen auch ein Recht auf den Pflichtteil zu, falls der Vater seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt und das nichteheliche Kind dabei nicht ausreichend berücksichtigt hat.</p>
<p>Durch dieses Gesetz ist die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofeserfüllt worden, die in der Gesellschaft längst erfolgte  Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern auch im Erbrecht umzusetzen. Denn nach der bisherigen rechtlichen Lage standen immer noch einige nichteheliche Kinder schlechter als eheliche. Wer vor Juli 1949 als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern geboren wurde, dem stand bis heute in bestimmten Fällen kein gesetzliches Erbrecht nach seinem Vater zu. Diese Ausnahme wird jetzt beseitigt.</p>
<p>Die Neuregelung gilt aber nur für alle die Erbfälle, die sich seit dem 29. Mai 2009 ereignet haben. Sie soll einen gerechten Ausgleich schaffen zwischen dem Ziel der Gleichstellung nichtehelicher Kinder und dem schutzwürdigen Vertrauen derer, die nach der alten Rechtslage bereits Erben geworden sind.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong><br />
1. Bisher geltende Rechtslage<br />
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute kein gesetzliches Erbrecht nach ihren Vätern haben, wenn diese am 2. Oktober 1990 in der damaligen Bundesrepublik gelebt haben.</p>
<p>2. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte<br />
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Mai 2009 in einem Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass die bisher im deutschen Erbrecht vorgesehene Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht.</p>
<p>3. Neuregelung<br />
Das Gesetz sieht vor, dass alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden:<br />
<em>Bsp.: Der heute 65-jährige A wurde im Jahr 1946 als nichteheliches Kind geboren. Wenn sein Vater V nach dem Verkünden der Neuregelung stirbt, wird A zum gesetzlichen Erbe, genauso wie ein eheliches Kind. </em></p>
<p>Besonderheiten gelten für Erbfälle, die sich bereits vor dem Verkünden der Neuregelung ereignet haben. Da das Vermögen des Verstorbenen bereits auf die nach alter Rechtslage berufenen Erben übergegangen ist, kann diesen die Erbschaft nur in sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen wieder entzogen oder geschmälert werden:</p>
<ul>
<li>Die Neuregelung ist auf Todesfälle erweitert worden, die sich nach der Entscheidung des EGMR am 28. Mai 2009 ereignet haben. Denn seit der Entscheidung können die nach altem Recht berufenen Erben nicht mehr auf ihre Rechtstellung und damit auf ihr erlangtes Erbe vertrauen. Das Gesetz tritt deshalb rückwirkend zum 29. Mai 2009 in Kraft.<br />
<em>Bsp.: Wenn im Beispiel oben der Vater V bereits im Dezember 2009 verstorben ist, wird sein nichteheliches Kind A mit dem neuen Gesetz rückwirkend zum gesetzlichen Erben. </em></li>
<li>Lag der Erbfall bereits vor dem 29. Mai 2009, muss es wegen des verfassungsrechtlich verankerten Rückwirkungsverbots grundsätzlich bei der früheren Rechtslage bleiben. Eine Ausnahme gilt für Fälle, bei denen der Staat selbst zum Erben geworden ist, zum Beispiel weil es weder Verwandte noch Ehegatten bzw. Lebenspartner gab oder weil die Erbschaft ausgeschlagen wurde. In solchen Konstellationen soll der Staat den Wert des von ihm ererbten Vermögens an die betroffenen nichtehelichen Kinder auszahlen.<br />
<em>Bsp.: Wenn im Beispiel oben der Vater V bereits im Jahr 1998 verstorben ist, kann die bereits damals eingetretene Erbfolge nicht mehr nachträglich „neu geordnet“ werden. Eine Ausnahme gilt aber, wenn der Vater V bei seinem Tod keine anderen Verwandten mehr hatte und auch kein Testament gemacht hat, so dass sein Vermögen an den Staat ging. Dann soll der Staat den Wert des ererbten Vermögens ersetzen.</em></li>
</ul>
<p>Das Gesetz muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundespräsidenten geprüft und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.</p>
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		<item>
		<title>Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab 01.01.2011</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 13:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In den ab dem 01.01.2011 geltenden Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Bedarfssätze erhöht worden. Danach beziffert sich nunmehr der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an seine minderjährigen Kinder auf EUR 950,00. Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Kindern wurde auf EUR 1.150,00, der Selbstbehalt gegenüber dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den ab dem 01.01.2011 geltenden Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Bedarfssätze erhöht worden. Danach beziffert sich nunmehr der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an seine minderjährigen Kinder auf EUR 950,00.</p>
<p>Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Kindern wurde auf EUR 1.150,00, der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten auf EUR 1.050,00 und der Selbstbehalt bei der Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt auf EUR 1.500,00 erhöht.</p>
<p>Die neuen Unterhaltsleitlinien geben unter anderem auch Orientierungslinien für den derzeit sehr streitig behandelten Fall des nachehelichen Unterhalts, soweit eine Befristung oder Begrenzung erfolgen soll.</p>
<p><a href="http://www.fachanwaltfrankfurt.de/wp-content/uploads/2011/01/Unterhaltsleitlinien-2011-des-Oberlandesgericht-Frankfurt-am-Main.pdf">Unterhaltsleitlinien 2011 des Oberlandesgericht Frankfurt am Main</a></p>
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		</item>
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		<title>Düsseldorfer Tabelle 2011</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 08:30:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2011 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. Auch die Selbstbehalte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2011 tritt die neue <a title="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php" href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php">Düsseldorfer Tabelle</a> in Kraft. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben: Die Anpassung von 900Euro Euro auf 950 Euro  lehnt sich an die Erhöhung der SGB II Sätze („Hartz IV“) zum 1. Januar 2011 an. Der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe ebenfalls um 50 € erhöht. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird.</p>
<p>http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf</p>
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		<title>Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt!</title>
		<link>http://www.fachanwaltfrankfurt.de/nachrichten/erbrecht-und-scheidung-%e2%80%93-damit-ihr-nachlass-nicht-in-falsche-hande-kommt/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 12:20:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt! Nachdem am Montag, den 08.11.2010,  nicht alle Interessenten dem Vortrag hören konnten, wird am Montag, den 22.11.2010 um 19:30 Uhr Rechtsanwältin Vera Knatz, Frankfurt/M nochmals ,, zum Thema &#8220;Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt&#8221; im Bürgerhaus Saalbau Bornheim, Arnsburger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt!</strong></p>
<p>Nachdem am Montag, den 08.11.2010,  nicht alle Interessenten dem Vortrag hören konnten, wird am Montag, den 22.11.2010 um 19:30 Uhr Rechtsanwältin Vera Knatz, Frankfurt/M nochmals ,, zum Thema &#8220;Erbrecht und Scheidung – Damit Ihr Nachlass nicht in falsche Hände kommt&#8221; im Bürgerhaus Saalbau Bornheim, Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt referieren.<br />
Veranstalter des Infoabends ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).<br />
Der Eintritt ist frei. Kontakt: Rudolf Zeiler 069-15344349 oder frankfurtmain@isuv.de</p>
<p><strong>Inhalt des Vortrages: Erbrecht bei Trennung und Scheidung</p>
<p></strong>Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder dann noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen! Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben, wie der Bundesgerichtshof kürzlich wieder einmal betont hat. Um diese unliebsame und ungewünschte Situation zu vermeiden zu können, ist solide juristische Information dringend gefordert. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:<br />
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung? Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten? <strong><br />
</strong>Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags Erbe wird.<br />
Rechtsanwältin Vera Knatz, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht in Frankfurt/M, wird bei dieser öffentlichen und kostenlosen Info-Veranstaltung des gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. die Sachlage allgemein Vorstellen und die persönlichen Fragen der Anwesenden beantworten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vortrag: &#8220;Erbrecht &#8211; Damit das Erbe nicht in falsche Hände kommt&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 07:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>

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		<description><![CDATA[Montag, 08.11.2010, 19:30 Uhr - Vortrag: &#8220;Erbrecht &#8211; Damit das Erbe nicht in falsche Hände kommt&#8221; Bei Trennung und Scheidung werden die sogenannten Folgesachen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Versorgungsausgleich geregelt. In den meisten Fällen wird aber die erbrechtliche Seite vergessen. Will der Kindesvater/die Kindesmutter wirklich, dass im Falle ihres Versterbens der geschiedene Ehegatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Montag, 08.11.2010, 19:30 Uhr<br />
<strong>- Vortrag: &#8220;Erbrecht &#8211; Damit das Erbe nicht in falsche Hände kommt&#8221;</strong></p>
<p>Bei Trennung und Scheidung werden die sogenannten Folgesachen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Versorgungsausgleich geregelt. In den meisten Fällen wird aber die erbrechtliche Seite vergessen. Will der Kindesvater/die Kindesmutter wirklich, dass im Falle ihres Versterbens der geschiedene Ehegatte die Vermögenssorge bekommt, wenn die Kinder Erben werden?</p>
<p>Dieser Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die verschiedenen Arten einer letztwilligen Verfügung  als auch die Möglichkeit, über das sog. Geschiedenentestament ungewollte Zugriffe des geschiedenen Ehegatten auf den eigenen Nachlass zu vermeiden.<br />
Referentin: Vera Knatz, Rechtsanwältin, Fachanwältin Familienrecht, ISUV-Kontaktanwältin</p>
<p><a href="http://www.isuv-frankfurt.info/web/cms/?q=node/8">http://www.isuv-frankfurt.info/web/cms/?q=node/8</a> </p>
<p>Veranstaltungsort: <br />
Clubraum 3, Bürgerhaus Saalbau Bornheim, Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt.</p>
<p>Preiswerte Parkplätze im Haus (Tiefgeschoss)<br />
U4, Haltestelle Höhenstraße oder Bornheim Mitte</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Erbschaftssteuer: Bundesverfassungsgericht stärkt die Lebenspartnerschaft Gleichgeschlechtlicher</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 10:10:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen Bereichen sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner Ehepaaren gleichgestellt &#8211; bei der Erbschaftssteuer wurden sie jedoch lange wie Fremde behandelt. Das soll sich nun ändern.   Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Schlechterstellung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer mit dem Grundgesetz verfassungswidrig ist. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Bereichen sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner Ehepaaren gleichgestellt &#8211; bei der Erbschaftssteuer wurden sie jedoch lange wie Fremde behandelt. Das soll sich nun ändern.  </p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Schlechterstellung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer mit dem Grundgesetz verfassungswidrig ist. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).</p>
<p>Nach Auffassung der Bundesverfassungsrichter lasse sich die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen. Lebenspartner lebten &#8220;wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft&#8221;. Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt. Allein der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) entscheidet nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Anwendungsgrundsätze darüber, ob und inwieweit Dritten, wie hier den eingetragenen Lebenspartnern, ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit einer gesetzlichen oder tatsächlichen Förderung von Ehegatten und Familienangehörigen zukommt.</p>
<p>Das Verfassungsgericht gab in seiner Entscheidung den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt am Main seit 01.07.2010</title>
		<link>http://www.fachanwaltfrankfurt.de/familienrecht/neue-unterhaltsleitlinien-des-olg-frankfurt-am-main-seit-01-07-2010/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 09:07:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Wirkung ab 01.07.2010 seine Unterhaltsleitlinien geändert.  Der Quotenunterhalt wurde auf EUR 2.500,00 heraufgesetzt, die Geltendmachung für konkreten Bedarf wurde geändert, und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Betreuungsunterhalt wurden der aktuellen Rechtsprechung des BGH bzw. der OLG-Senate angepasst. Hinsichtlich der Neuerung und deren Folgen für den jeweiligen Einzelfall stehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Wirkung ab 01.07.2010 seine Unterhaltsleitlinien geändert.  Der Quotenunterhalt wurde auf EUR 2.500,00 heraufgesetzt, die Geltendmachung für konkreten Bedarf wurde geändert, und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Betreuungsunterhalt wurden der aktuellen Rechtsprechung des BGH bzw. der OLG-Senate angepasst.</p>
<p>Hinsichtlich der Neuerung und deren Folgen für den jeweiligen Einzelfall stehen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.fachanwaltfrankfurt.de/wp-content/uploads/2010/08/Unterhalt-Ffm_01072010.pdf">Unterhalt-Ffm_01072010</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Anschrift ab 01.08.2010</title>
		<link>http://www.fachanwaltfrankfurt.de/allgemein/neue-anschrift-ab-01-08-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 10:57:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir ziehen um! Ab dem 01.08.2010 werden wir wieder in der Nähe des Kaiserplatzes sein. Sie können uns dann unter folgender Anschrift erreichen: Friedensstrasse 9 60311 Frankfurt am Main Tel: 069 91 33 27 0 Fax: 069 91 33 27 21 Der Sitz der Kanzlei in Eschborn bleibt unverändert bestehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir ziehen um!<br />
Ab dem 01.08.2010 werden wir wieder in der Nähe des Kaiserplatzes sein.</p>
<p>Sie können uns dann unter folgender Anschrift erreichen:</p>
<p>Friedensstrasse 9<br />
60311 Frankfurt am Main<br />
Tel: 069 91 33 27 0<br />
Fax: 069 91 33 27 21<br />
Der Sitz der Kanzlei in Eschborn bleibt unverändert bestehen.</p>
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		<title>Montag, 17.05.2010, 19:30 Uhr &#8211; Offener Treff mit RAin Vera Knatz</title>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 09:34:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin3</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[ISUV/VDU e.V., der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht Frankfurt am Main veranstaltet am Montag, den 17.05.2010 seinen monatlichen Offenen Treff für Mitglieder oder Personen, die es werden wollen. Gäste sind willkommen. Das Motto dieser Veranstaltung: Mitglieder fragen &#8211; Fachanwälte antworten. Für etwa eineinhalb Stunden steht Frau Rechtsanwältin Vera Knatz für persönliche Fragen zum Familienrecht und Erbrecht zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ISUV/VDU e.V., der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht Frankfurt am Main veranstaltet am Montag, den 17.05.2010 seinen monatlichen Offenen Treff für Mitglieder oder Personen, die es werden wollen. Gäste sind willkommen.</p>
<p>Das Motto dieser<strong> </strong>Veranstaltung: Mitglieder fragen &#8211; Fachanwälte antworten. Für etwa eineinhalb Stunden steht Frau Rechtsanwältin Vera Knatz für persönliche Fragen zum Familienrecht und Erbrecht zur Verfügung.</p>
<p>Veranstaltungszeitpunkt: 19:30 Uhr<br />
Veranstaltungsort: Saalbau Bornheim im Clubraum 3Arnsburger Str. 24, 60385 Ffm.</p>
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