Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab 01.01.2011
17.01.11 (Familienrecht)
In den ab dem 01.01.2011 geltenden Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Bedarfssätze erhöht worden. Danach beziffert sich nunmehr der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an seine minderjährigen Kinder auf EUR 950,00. Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Kindern wurde auf EUR 1.150,00, der Selbstbehalt gegenüber dem [...]
