Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung
03.03.10 (Familienrecht, Urteile)
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 zu Aktenzeichen XII ZR 50/08 entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes grundsätzlich der Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 € monatlich [...]
