Europäischer Gerichtshof stärkt Sorgerecht für ledige Väter
10.02.10 (Familienrecht, Nachrichten, Urteile)
Vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 stand die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung nicht miteinander verheirateter Eltern für ihr Kind war gesetzlich nicht vorgesehen. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz wurden insbesondere die rechtlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern so weit wie möglich abgebaut und u.a. eine [...]
